services
home  Home  >  Dienstleistungen  >  Inbetriebnahme / Garantie
Logo De Dietrich

Inbetriebnahme / Garantie

Inbetriebnahme

Auftrag für Wärmepumpen Inbetriebnahme (108,57 kB)
Auftrag für ÖL/GaskesseI Inbetriebnahme (26,85 kB)

Garantie

Garantiebeginn 

Die Garantie beginnt beim Datum der Inbetriebnahme des Gerätes durch eine von De Dietrich anerkannte Servicestelle des Ringservicenetzes. Als Beleg gilt die Rechnung der Firma die die Inbetriebnahme getätigt hat.

Garantiedauer

Ungeachtet der gesetzlichen Gewährleistungsfristen, gewährt De Dietrich für nachstehende Produkte eine Garantie von :

  • 3 Jahre für Wärmetauscher, Speicher, Wasserwärmer.
  • 2 Jahre für Elektro - und Elektronikteile sowie Umwälzpumpen.
  • 1 Jahr für Öl - und Gasbrenner, Ausdehnungsgefässe und Zubehöre.

Für alle sonstige Artikel, insbesondere für Ersatzteile und Verschleissteile gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorchriften unter Einschränkung auf 6 Monate.

Werden unsere Montage-, Installations- und/oder Betriebsanweisungen und/oder unsere technische Informationen nicht befolgt, Änderungen nicht zulässiger Art an den Produkten vorgenommen und/oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt unsere Haftung für Sachmängel.

Die Verantwortung für die einwandfreie Wasserbeschaffenheit obliegt dem Käufer bzw. dem Betreiber. Diese haben die Anforderungen an das Kessel- und Speisewasser zu beachten, die in Önorm H 5195 neuester Fassung festgelegt sind. Im Übrigen sind unsere jeweils gültigen Montage-, Installations- und/oder Betriebsanweisungen und/oder technischen Informationen massgebend.

Unsere Haftung für Sachmängel entfällt wenn die Anlage nicht durch eine konzessionierte Fachfirma den geltenden Vorschriften, Verordnungen, Normen, Montage- und Installationsanleitungen sowie technischen Informationen und Gesetzen entsprechend installiert und in Betrieb genommen wird. Bei Nichtverwendung von unserem De Dietrich Produktzubehör und/oder bei Nichtverwendung von Originalteilen bei der Wartung entfällt unsere Haftung ebenfalls.

Etwas anderes gilt nur dann, soweit der Gewährleistungsfall nachweislich nicht auf einen dem der vorgenannten Ausschlussgründe zurückzuführen ist.

Soweit sich nachstehend nicht anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers- gleich aus welchem Rechtsgrund- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an Liefergegenstand selbst sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangene Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist aber die Schadenersatz- haftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen, insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst enstanden sind.

Ersatzteilverfügbarkeit

Die Mindestverfügbarkeitsdauer für Ersatzteile für Geräte von De Dietrich beträgt 5 Jahre ab Veröffentlichungsdatum des letzten Preiskatalogs, in dem das jeweilige Gerät aufgeführt ist.